Wie plane ich eine Renovation, ohne den Mieter zu vertreiben?

In der Schweiz ist der Gebäude- und Wohnraumbestand in die Jahre gekommen. Energetische Sanierungen sind politisch gewollt und ökonomisch sinnvoll. Doch der Wohnraum ist knapp. Das Projekt Renovieren mit Mietern im bewohnten Bestand wird daher zum Standardfall. Rechtlich bewegen wir uns in einem Spannungsfeld. Das Obligationenrecht (OR) verpflichtet Mieter zwar dazu, notwendige Arbeiten zu dulden, schützt sie aber gleichzeitig vor unzumutbaren Eingriffen. Wer als Eigentümer die Brechstange ansetzt, riskiert langwierige Verfahren vor der Schlichtungsbehörde. Wer hingegen das Renovieren mit Mietern als partnerschaftlichen Prozess begreift, spart Kosten für Leerstand und Neuvermietung. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du den Spagat zwischen notwendiger Modernisierung und Mieterzufriedenheit meisterst und warum Kommunikation beim Renovieren mit Mietern wichtiger ist als der Presslufthammer.

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Der Fahrplan: So gelingt die Sanierung im Bestand

Die rechtliche Basis: Duldungspflicht vs. Zumutbarkeit

Bevor du den ersten Handwerker bestellst, musst du die Rechtslage beim Renovieren mit Mietern kennen. Grundsätzlich gilt: Der Mieter muss Arbeiten dulden, die zur Beseitigung von Mängeln (Unterhalt) oder zur Behebung von Schäden notwendig sind. Komplexer wird es bei wertvermehrenden Massnahmen (z. B. Einbau einer modernen Küche, Balkonanbau). Diese sind beim Renovieren mit Mietern nur zulässig, wenn sie dem Mieter zumutbar sind und das Mietverhältnis nicht gekündigt ist.

Eine "Pinselrenovation" ist fast immer zumutbar. Eine Kernsanierung, bei der wochenlang kein Wasser fliesst und das Dach fehlt, macht das Renovieren mit Mietern hingegen faktisch unmöglich. Die Grenze ist fliessend. Wichtig für dich: Du musst das Projekt Renovieren mit Mietern rechtzeitig ankündigen. Das Gesetz schreibt keine starre Frist vor, aber in der Praxis gelten 2 bis 3 Monate Vorlaufzeit bei grösseren Eingriffen als Minimum. Eine unangekündigte Baustelle berechtigt den Mieter zum sofortigen Baustopp.

Kommunikation: Der Schlüssel zum Erfolg

Das grösste Risiko beim Renovieren mit Mietern ist nicht technischer, sondern menschlicher Natur. Unsicherheit erzeugt Widerstand. Informiere deine Mieter so früh wie möglich über das Vorhaben Renovieren mit Mietern. Ein Aushang im Treppenhaus reicht nicht. Lade zu einer Informationsveranstaltung ein oder suche das persönliche Gespräch. Erkläre:

  • Was wird gemacht? (z. B. neue Fenster, Strangsanierung).
  • Wann findet es statt? (Detaillierter Zeitplan).
  • Warum ist es nötig? (z. B. tiefere Heizkosten durch Dämmung).
  • Wie wirkt es sich auf den Alltag aus? (Lärm, Staub, Zugang zur Wohnung).

Beim Renovieren mit Mietern musst du Verständnis zeigen. Für dich ist es eine Investition, für den Mieter ein Eingriff in seine Privatsphäre. Benenne eine Ansprechperson (Bauleiter), die für die Mieter erreichbar ist. Wer sich beim Renovieren mit Mietern ernst genommen fühlt, toleriert Lärm eher als jemand, der sich übergangen fühlt.

Logistik und Zeitmanagement: Geschwindigkeit ist Trumpf

Beim Renovieren mit Mietern tickt die Uhr anders als im Neubau. Jeder Tag Lärm zehrt an den Nerven. Konzentriere die Arbeiten. Statt über Monate hinweg immer wieder Handwerker zu schicken, bündle die Gewerke.

  • Küche/Bad: Nutze vorgefertigte Elemente. Eine Badsanierung kann beim Renovieren mit Mietern in 10 bis 15 Arbeitstagen erledigt sein, wenn perfekt geplant wird.
  • Strangsanierung: Der Austausch der vertikalen Wasserleitungen ist der heikelste Punkt beim Renovieren mit Mietern. Hier müssen Wände in den Wohnungen geöffnet werden. Plane dies so, dass Wasser und Abwasser am Abend immer funktionieren.

Biete Lösungen an: Wenn das Bad für zwei Wochen unbenutzbar ist, stelle mobile Duschen/WCs im Hof auf oder biete eine leerstehende Wohnung im Haus als "Sanitärasyl" an. Solche Gesten entscheiden darüber, ob das Projekt Renovieren mit Mietern akzeptiert wird.

Mietzinsreduktion: Der Preis für den Lärm

Wer in einer Baustelle wohnt, bekommt nicht die vertraglich vereinbarte Wohnqualität. Deshalb haben Mieter beim Renovieren mit Mietern Anspruch auf eine Mietzinsreduktion für die Dauer der Beeinträchtigung. Die Höhe richtet sich nach der Intensität:

  • Leichte Beeinträchtigung (Malerarbeiten Treppenhaus): ca. 5–10 %.
  • Mittlere Beeinträchtigung (Gerüst, Fassadenarbeiten): ca. 10–20 %.
  • Starke Beeinträchtigung (Küche/Bad nicht nutzbar, Lärm): ca. 20–50 %.

Gehe beim Renovieren mit Mietern proaktiv auf die Mieter zu. Biete eine pauschale Reduktion an, die fair ist. Das verhindert, dass jeder Mieter einzeln zum Mieterverband rennt. Kalkuliere diese Mindereinnahmen fest in dein Budget für das Renovieren mit Mietern ein. Es sind keine "Verluste", sondern Investitionen in den Frieden.

Die Mietzinserhöhung danach: Transparenz schaffen

Das heikelste Thema beim Renovieren mit Mietern ist die Angst vor der "Luxussanierung" und massiv steigenden Mieten. Du darfst die Miete nach Abschluss der Arbeiten erhöhen, aber nur, soweit die Investition wertvermehrend war.

  • Werterhalt (Unterhalt): Darf nicht auf die Miete geschlagen werden.
  • Wertvermehrung (Komfort): Darf via Überwälzungssatz auf die Miete umgelegt werden.

Beim Renovieren mit Mietern ist die Abgrenzung oft schwierig (z. B. alte Fenster vs. neue Isolierfenster = 40–60 % Wertvermehrung). Kommuniziere schon vor Baubeginn eine Schätzung der künftigen Miete. Wenn die Mieter wissen, dass die Wohnung nach dem Renovieren mit Mietern nur 100 Franken teurer wird, aber die Heizkosten um 50 Franken sinken, steigt die Akzeptanz.

Härtefälle und Kündigungsschutz

Trotz bester Planung kann das Renovieren mit Mietern für einige Bewohner (z. B. Hochbetagte, Kranke, Familien mit Neugeborenen) unzumutbar sein. In solchen Härtefällen nützt es nichts, auf das Recht zu pochen. Suche individuelle Lösungen (z. B. Verschiebung der Arbeiten in dieser Wohnung, temporäre Ersatzwohnung). Beachte zudem: Eine Kündigung, die nur ausgesprochen wird, um das Renovieren mit Mietern zu umgehen und danach teurer neu zu vermieten, kann als missbräuchlich angefochten werden. Das Bundesgericht hat die Hürden für Leerkündigungen zuletzt bestätigt, aber auch den Schutz der Bestandsmieter gestärkt. Der Weg des Renovieren mit Mietern ist daher oft rechtssicherer als der Versuch der Entmietung.

Fazit

Ist das Renovieren mit Mietern anstrengend? Ja. Ist es unmöglich? Nein. Eine Sanierung im bewohnten Zustand ist ein Balanceakt zwischen technischer Notwendigkeit und menschlicher Rücksichtnahme. Der Schlüssel liegt in der Planung. Wer die Logistik straff organisiert, fair entschädigt und offen kommuniziert, kann seine Immobilie aufwerten, ohne die Bewohner zu verlieren.

Das Ziel beim Renovieren mit Mietern sollte eine Win-Win-Situation sein: Du erhältst den Wert deiner Liegenschaft, und die Mieter erhalten mehr Wohnkomfort, oft bei tieferen Nebenkosten. Behandle deine Mieter beim Renovieren mit Mietern nicht als Störfaktoren, sondern als Kunden, die während des Umbaus im Laden bleiben.

Wenn du Unterstützung bei der Kommunikation oder der Berechnung von Mietzinsanpassungen suchst, bietet Loft dir hierfür professionelle Tools und Vorlagen an.

Glossar

  • Renovieren mit Mietern: Die Durchführung von baulichen Massnahmen in einer vermieteten Immobilie, ohne das Mietverhältnis vorher zu kündigen.
  • Duldungspflicht: Die gesetzliche Verpflichtung des Mieters (gemäss OR), notwendige Unterhaltsarbeiten und zumutbare Erneuerungen zu gestatten. Zentraler Begriff beim Renovieren mit Mietern.
  • Mietzinsherabsetzung: Der Anspruch des Mieters auf Reduktion der Miete während der Bauphase, um den verminderten Gebrauchswert auszugleichen.
  • Überwälzungssatz: Der Prozentsatz, zu dem wertvermehrende Investitionskosten auf den jährlichen Mietzins aufgeschlagen werden dürfen.
  • Wertvermehrende Investition: Massnahmen, die den Komfort steigern (z. B. bessere Dämmung, moderne Küche). Nur dieser Teil der Kosten darf nach dem Renovieren mit Mietern mietzinswirksam werden.

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