In der Schweiz ist der private Immobilienbesitz der Standardfall für das Eigenheim. Das Steuerrecht fördert dies einerseits (steuerfreier Kapitalgewinn in vielen Kantonen nach langer Haltedauer), bestraft es aber andererseits (Eigenmietwert). Wer hingegen als juristische Person kauft, betritt eine andere Spielwiese. Hier gelten die Regeln der Buchhaltung und der Unternehmensbesteuerung. Die Unterschiede beim Immobilienerwerb zeigen sich bereits bei der Finanzierung durch die Bank und ziehen sich wie ein roter Faden durch die Steuererklärung bis hin zum Wiederverkauf. Es ist eine Entscheidung zwischen "Privatsphäre und Einfachheit" (Privatkauf) und "Steuergestaltung und Haftungstrennung" (Firmenkauf). In diesem Artikel beleuchten wir die gravierenden Unterschiede beim Immobilienerwerb, analysieren die Gefahr der Doppelbesteuerung und zeigen auf, warum der Begriff "Abschreibung" Musik in den Ohren von Unternehmern, aber ein Warnsignal für Privatanleger sein kann.
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Stelle Fragen zu einer ImmobilieDie wohl markantesten Unterschiede beim Immobilienerwerb liegen in der laufenden Besteuerung. Hier prallen zwei Welten aufeinander.
Kaufst du privat, musst du den sogenannten Eigenmietwert als fiktives Einkommen versteuern. Im Gegenzug darfst du Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen abziehen.
Kaufst du über eine AG oder GmbH, entfällt der Eigenmietwert in seiner klassischen Form. Stattdessen zahlst du Miete an deine eigene Firma.
Ein weiterer Bereich, in dem massive Unterschiede beim Immobilienerwerb bestehen, ist das Gespräch mit der Bank.
Viele Käufer blenden den Verkauf aus. Doch genau hier manifestieren sich die schmerzhaftesten Unterschiede beim Immobilienerwerb.
Verkaufst du privat, fällt die Grundstückgewinnsteuer an.
Verkauft die AG die Immobilie, gilt sie als ganz normales "Produkt".
Diese Unterschiede beim Immobilienerwerb führen dazu, dass vom Verkaufsgewinn bei einer Firma oft nur 40–50 % bei dir ankommen, während es privat 70–80 % sein können.
Nicht alle Unterschiede beim Immobilienerwerb sind finanzieller Natur.
Für Zugezogene ohne Schweizer Pass (und ohne Niederlassungsbewilligung C) ist die Lex Koller relevant.
Die Frage „Was ist anders beim Firmenkauf?“ lässt sich so beantworten: Du tauschst kurzfristige Steuervorteile (Abschreibungen) gegen langfristige Steuerlasten (Verkauf) und höhere Komplexität. Die Unterschiede beim Immobilienerwerb begünstigen das Privatvermögen, wenn es um das selbstgenutzte Eigenheim geht. Der Vorbezug von Pensionskassengeld und die steuerprivilegierte Wertsteigerung sind starke Argumente für den Privatkauf.
Der Kauf über eine Firma lohnt sich meist nur, wenn es sich um ein reines Renditeobjekt handelt, du Immobilienhändler bist oder die Immobilie operativ für dein Geschäft genutzt wird. Wer nur "Steuern sparen" will, tappt oft in die Falle der Wiedereinbringung von Abschreibungen. Analysiere deine Exit-Strategie, bevor du zum Notar gehst. Die Unterschiede beim Immobilienerwerb sind irreversibel, sobald die Tinte trocken ist.
Wenn du eine Simulation benötigst, ob sich der Kauf über eine Holding oder privat für deine Situation rechnet, oder die Unterschiede beim Immobilienerwerb konkret berechnen willst, bietet Loft neutrale Analyse-Tools und Expertenzugang für deine Strategie.
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