In der Schweiz ist das Stockwerkeigentum eine beliebte Wohnform. Doch anders als beim freistehenden Einfamilienhaus bist du hier in ein enges rechtliches Korsett eingebunden. Wenn du beschliesst, deine Eigentumswohnung vermieten zu wollen, änderst du faktisch die Nutzung deiner Einheit. Die gute Nachricht vorweg: Ein generelles Verbot, die eigene Eigentumswohnung vermieten zu dürfen, ist rechtlich kaum durchsetzbar. Das Bundesgericht gewichtet das Eigentumsrecht sehr hoch. Dennoch gibt es Nuancen. Insbesondere bei der kurzzeitigen Vermietung (z. B. Airbnb) oder bei gewerblicher Nutzung können die Nachbarn Veto einlegen. Zudem hat die Entscheidung, eine Eigentumswohnung vermieten zu wollen, Auswirkungen auf deine Hypothek und deine Steuerrechnung. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Grauzonen, die finanziellen Konsequenzen und die administrativen Schritte, die nötig sind, damit du sicher und legal deine Eigentumswohnung vermieten kannst.
Egal, welche Fragen du rund um Immobilien hast – Loft ist da, um sie dir übersichtlich, verständlich und zuverlässig zu beantworten.
Stelle Fragen zu einer ImmobilieDer erste Blick muss zwingend in das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) gehen. Wenn du deine Eigentumswohnung vermieten möchtest, ist dieses Dokument deine Bibel.
Grundsätzlich darfst du deine Eigentumswohnung vermieten, ohne die Nachbarn um Erlaubnis zu fragen. Es ist dein Eigentum.
Aber: Das Reglement kann Einschränkungen enthalten.
Hier wird es heikel. Viele Eigentümer wollen ihre Eigentumswohnung vermieten, aber nur tageweise an Touristen.
Das führt oft zu Konflikten (Lärm, ständiges Kommen und Gehen, Sicherheitsbedenken).
Die Rechtsprechung ist hier im Wandel. Wenn das ständige Wechseln der Bewohner die anderen Eigentümer unzumutbar stört, kann die Gemeinschaft beschliessen, diese Art der Nutzung zu verbieten. Wenn du also planst, deine Eigentumswohnung vermieten zu wollen – und zwar als Ferienwohnung –, musst du zwingend prüfen, ob das Reglement dies zulässt oder ob ein Beschluss der Versammlung dies einschränkt. Langzeitvermietung ist hingegen fast immer erlaubt.
Ein oft vergessener Aspekt, wenn man eine Eigentumswohnung vermieten möchte, ist die Finanzierung.
Du hast deine Hypothek vermutlich für "selbstbewohntes Wohneigentum" abgeschlossen.
Es ist daher Pflicht, die Bank zu informieren, wenn du deine Eigentumswohnung vermieten wirst. Tust du das nicht, verletzt du den Kreditvertrag. Im schlimmsten Fall kann die Bank die Hypothek kündigen oder die Konditionen (Zins) anpassen. Wer seine Eigentumswohnung vermieten will, muss also auch die Finanzierung neu bewerten.
Die Entscheidung, eine Eigentumswohnung vermieten zu wollen, wirbelt deine Steuererklärung durcheinander.
Es lohnt sich, vor dem Schritt, die Eigentumswohnung vermieten zu wollen, eine Steuerkalkulation durchzuführen.
Wenn alle Hürden genommen sind und du deine Eigentumswohnung vermieten darfst, wechselst du die Rolle. Du bist nicht mehr nur Eigentümer, sondern Vermieter mit Pflichten gemäss Obligationenrecht (OR).
Wenn du deine Eigentumswohnung vermieten willst, musst du eine korrekte Nebenkostenabrechnung erstellen können.
In einer STWEG bist du für alles innerhalb deiner vier Wände zuständig. Wenn der Kühlschrank des Mieters kaputt geht, musst du ihn ersetzen. Du kannst nicht die Hausverwaltung der Gemeinschaft anrufen – die ist nur für Flur und Dach zuständig. Wer seine Eigentumswohnung vermieten möchte, muss also Budget für Reparaturen im Sonderrecht einplanen.
Wenn du deine Eigentumswohnung vermieten willst, nutze professionelle Vorlagen (z. B. vom HEV). Achte darauf, dass die Hausordnung der Stockwerkeigentümergemeinschaft Bestandteil des Mietvertrags wird.
Das Projekt Eigentumswohnung vermieten birgt auch Risiken, die du kennen musst.
Die Frage „Darf ich meine Eigentumswohnung einfach vermieten?“ lässt sich mit einem „Ja, aber“ beantworten. Das Eigentumsrecht erlaubt es dir grundsätzlich, deine Eigentumswohnung vermieten zu dürfen. Ein Verbot durch die Nachbarn ist nur in extremen Fällen (z. B. störende Kurzzeitvermietung) möglich.
Die grösseren Hürden sind nicht rechtlicher, sondern finanzieller und administrativer Natur. Du musst die Bank informieren, die Steuern neu berechnen und die Hausordnung der Gemeinschaft auf den Mieter übertragen. Wer professionell seine Eigentumswohnung vermieten will, prüft zuerst das Reglement, spricht dann mit der Bank und wählt schliesslich den Mieter sorgfältig aus, damit der Hausfrieden in der Gemeinschaft gewahrt bleibt.
Wenn du unsicher bist, ob der von dir kalkulierte Mietzins die Kosten deckt oder wie du rechtliche Stolpersteine im Reglement erkennst, bietet Loft neutrale Daten und Analysen, um dein Vorhaben, die Eigentumswohnung vermieten zu wollen, abzusichern.
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